Wärmepumpen

Die Wärmewende beginnt mit der Verbesserung der Gebäudehülle von beheizten Gebäuden. (Foto: Flumroc)

09.01.2025
Ulf Bossel / PW

Wärmedämmung vor Wärmepumpe

Zur Senkung der CO2-Emissionen sollen fossil beheizte Kessel möglichst schnell durch elektrische Wärmepumpen ersetzt werden. Die Wärmewende beginnt mit der Reduktion des Heizwärmebedarfs, also mit der energetischen Sanierung der Gebäudehülle. Dann erst kann die zu installierende Wärmepumpe für den reduzierten Heizwärmebedarf richtig ausgelegt werden. Für diesen physikalisch begründeten Ablauf sprechen die folgenden technischen und ökologischen Argumente.

Die Wärmewende beginnt also mit der Verbesserung der Wärmehülle von beheizten Gebäuden. Mit erprobter Technik können die Wärmeverluste durch Fenster, Aussenwände und Dach gesenkt werden. Für die Sanierungsmassnahme sind Fachwissen, Material und qualifizierte Betriebe vorhanden. Auch sucht das Baugewerbe nach Aufträgen. Erst nach einer Verminderung des Heizwärmebedarfs können die Massnahmen im Heizungskeller richtig geplant und kostensparend ausgeführt werden. Man kann sich gleich für den Einbau einer kleinen, aber richtig dimensionierten Wärmepumpe entscheiden oder nach der Gebäudesanierung die bestehende Heizungsanlage mit reduzierter Leistung so lange weiter betreiben, bis diese altersbedingt ersetzt werden muss. Mit der Gebäudesanierung werden der Heizwärmebedarf und damit auch der  Brennstoffverbrauch und die CO2-Emissionen permanent gesenkt. Erst mit dem Einbau einer Wärmepumpe wird die Heizung CO2-frei.


Für die Reihenfolge «Wärmedämmung vor Wärmepumpe» sprechen die folgenden Punkte.

Erstens: Viele Altbauten können an kalten Tagen nur mit hohen Vorlauftemperaturen beheizt werden, die von Wärmepumpen nicht mehr bei guten Leistungsziffern erreicht werden können. Die Wärmepumpen müssen dann zum Teil mit elektrischer Zusatzheizung betrieben werden. Die Versorgung mit Grünstrom wird dann zum Problem.    

Zweitens: Das CO2-Problem soll mit erneuerbarem Strom gelöst werden, der im Winter nur begrenzt verfügbar ist. Nach einer energetischen Sanierung können Gebäude auch im Winter weitgehend mit Grünstrom (vom eigenen Hausdach?) und Wärmepumpen beheizt werden.

Drittens:  Mit der energetischen Gebäudesanierung wird der Heizwärmebedarf für immer gesenkt, auch wenn sanierte Gebäude vorübergehend noch fossil beheizt werden. Der Wert eines Gebäudes steigt mit der Verbesserung der Wärmehülle. Die thermische Sanierung hat bleibenden Wert und kann über eine Hypothek finanziert werden, während die Umrüstung im Heizungskeller als Ersatzinvestition behandelt wird, die unter Betriebskosten zu verbuchen ist.

Viertens: Ohne thermische Gebäudesanierung, also mit dem leistungsgleichen Austausch eines Heizkessels durch eine Wärmepumpe, lassen sich die Heizkosten kaum verändern. Auch sind leistungsstarke Wärmepumpen mit Erdsonden sehr teuer. Mit dem Einbau kleiner, kostengünstiger Luft-Wärmepumpen kann die Verzinsung der Sanierungshypothek weitgehend über Einsparungen kompensiert werden.


Die Finanzierung der Gebäudesanierung über eine Hypothek vereinfacht das Vorhaben, denn Hypotheken werden von Banken und Bausparkassen vergeben. Die Hypothekarzinsen werden zum Teil durch die eingesparten Heizkosten erwirtschaftet.

 

Die Verbesserung der Wärmedämmung von Gebäuden wirkt nachhaltig. Die CO2-Emissionen werden durch energetische Gebäudesanierungen bleibend reduziert. Die Laufzeit der Sanierungshypotheken könnte an die finanziellen Möglichkeiten der Hauseigentümer angepasst werden. Auch könnte der Staat die Zinsen für solche Hypotheken übernehmen. Die Zinslast sollte etwa den ersparten Heizkosten entsprechen, damit die Gebäudesanierung kostenneutral erfolgen kann. Mit der Sanierung steigt der Wert der Liegenschaft.

 

Nach Sanierung der Gebäudehülle kann sich der Hauseigentümer für unterschiedliche Massnahmen im Heizungskeller entscheiden und neben der Wärmepumpe auch eine Pelletsheizung oder andere nachhaltige Lösungen erwägen. Die Wärmewende beginnt also mit der Sanierung der Gebäudehülle. Erst danach folgen geeignete Massnahmen im Heizungskeller. Diese logische Reihenfolge wird leider in den kantonalen Energiegesetzen nicht zwingend verlangt.  


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